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Die Neue Moderne
Bearbeitungsgebühr für Verbraucherkredite sind unzulässig Kreditinstitute   dürfen   bei   der   Kreditvergabe   keine   Gebühr   für   die   Bearbeitung   (z.B.   Prüfung   der Bonität,   Vertragsvorbereitung)   verlangen.   Darlehnsnehmer,   die   ein   solches   Entgelt   bezahlt   haben, können jetzt die Summe von der Bank zurück fordern. (BGH XI ZR 405/12) Radfahrer müssen keinen Helm tragen Radfahrer   haben   bei   unverschuldeten   Unfällen   grundsätzlich   auch   dann   einen Anspruch   auf   vollem Schadensersatz    vom    Unfallgegner    (oder    dessen    Versicherung),    wenn    sie    ohne    Fahrradhelm unterwegs waren. Eine Gesetzliche Helmpflicht gibt es nicht. (BH VI ZR 281/13) Bei Mängeln trägt der Händler die Gutachterkosten Kommt   es   zwischen   einem   Lieferanten   und   einem   Kunden   zum   Streit   über   Mängel   (z.B.   am Parkettboden),    kann    der    Kunde    einen    Gutachter    beauftragen    und    dessen    Kosten    gegen    den Lieferanten   geltend   machen.   Zudem   kann   er   eine   Preisminderung   durchsetzen.   (BGH   VIII   ZR 275/13) Gemeinden haften nicht für gesunde Bäume Ein   Astbruch,   für   den   es   vorher   keine   besonderen   Anzeichen   gab,Gehört   auch   bei   empfindlichen Baumarten   (z.B.   Pappel)   zum   allgemeinen   Lebensrisiko.   Eine   Gemeinde   haftet   daher   nicht,   wen ein gesunder Ast abfällt und Schäden anrichtet. (BGH III ZR 352/13) Versicherungen dürfen nicht einfach Kosten ablehnen Nach   einem   Verkehrsunfall   hat   der   unschuldig   Beteiligte   Anspruch   auf   Ersatz   aller   Kosten.   Auch das   Honorars   für   einen   Sachverständigen.   Die   gegnerische   Versicherung   darf   diesen   Betrag   nicht kürzen, nur weil einige andere Sachverständige weniger berechnen. (BGH VI ZR 225/13)   Noch zwei Renovierungsklauseln sind vom Tisch Die   Klauseln   in   Mietverträgen,   nach   der   Mieter   prozentual   an   Renovierungskosten   (Quotenklausel) beteiligen    sollen,    ist    unzulässig.    Ebenso    die    Forderung    des    Vermieters,    beim        Auszug    zu renovieren, wenn die Wohnung unrenoviert an den Mieter übergeben wurde. (BGH VIII ZR 352/12) Keine Haftung für verbotene Downloads aus dem Internet Eltern   müssen   nicht   mehr   dafür   gerade   stehen,   wenn   ihre   volljährigen   Kinder   im   Internet   gegen   das Urheberrecht   verstoßen.   (z.B.   durch   illegalen   Tausch   von   Musikdateien),   Unterbinden   müssen   sie das Treiben aber dennoch, sofern sie es mitbekommen. (BGH I ZR 169/12) Mieter haften, wenn sie den Wohnungsschlüssel verlieren Mieter   müssen   die   Kosten   für   den   Austausch   der   gesamten   Schließanlage   tragen,   wenn   sie   einen Schlüssel   verlieren.   Voraussetzung:   Der   Austausch   ist   aus   Sicherheitsgründen   erforderlich   und wurde auch tatsächlich vom Vermieter vorgenommen. (BGH VIII ZR 205/13) Vermieter dürfen die Kaution nicht antasten Zwar   dient   die   Kaution   der   Sicherung   aller   Ansprüche   aus   dem   Mietverhältnis.   Aber   der   Vermieter darf   sich   nicht   daran   schadlos   halten,   wenn   der   Mieter   zum   Beispiel   die   Miete   mindert,   dass   dem Vermieter dadurch laufende Einnahmen fehlen, ist unerheblich. (BGH VIII ZR 234/13) Keine Kündigung, wenn man den Vermieter rauswirft Vermieter,   die   sich   gegen   den   Willen   des   Mieters   einfach   in   dessen   Wohnung   umsehen   und   nicht freiwillig   gehen,   dürfen   zum   Verlassen   der   Wohnung   gezwungen   werden.   Z.B.   durch   hinaus   tragen. Eine Kündigung wegen dieser sanften Gewalt ist unzulässig. (BGH VIII ZR 289/13) Ebay-Auktionen dürfen vorzeitig abgebrochen werden Wer   einen   Artikel   bei   Ebay   anbietet   und   später   bemerkt,   dass   er   sich   über   dessen   Zustand   (z.B. Defekt)   geirrt   hat,   darf   das Angebot   zurück   nehmen.   Interessenten   die   schon   einen   Betrag   auf   den Artikel geboten haben, steht kein Schadensersatz zu. (BGH VIII ZR 63/13) Schwarzarbeiter haben keinen Anspruch auf Bezahlung Handwerker,   die   sich   auf   ein   Absprache   auf   Schwarzarbeit   (ohne   Rechnung)   einlassen,   können ihren   Werklohn   nicht   beim   Kunden   durchsetzen.   Auf   der   anderen   Seite   haben   Kunden   keine Garantie, wenn die Arbeit mangelhaft ausgeführt wurde. (BGH VII ZR 241/13) Alte Lebensversicherungen bleiben gültig Millionen   Versicherte   hatten   darauf   gesetzt,   sie   könnten   alte   Lebensversicherungen   nachträglich widerrufen   und   das   eingezahlte   Geld   zurück   bekommen.   Grund:   Die   Verträge   verstoßen   angeblich gegen EU-Recht. Stimmt aber nicht; die Verträge sind gültig. (BGH VIII ZR 352/12)   Kein Auskunftsanspruch bei Rufmord im Internet Wer   im   Internet   von   anderen   beleidigt   oder   verleumdet   wird,   hat   gegen   den   Betreiber   des   Portals keinen   Anspruch   auf   Auskunft   über   den   Urheber.   Die   Anonymität   im   Internet   wird   nur   aufgehoben, wenn Behörden eine Straftat verfolgen. (BGH VI ZR 345/13) Falschtanker(in) müssen selbst ihren Schaden zahlen Wer   sein   Auto   auf   dem   weg   zur   Arbeit   mit   dem   falschen   Kraftstoff   betankt,kann   die   anfallenden Reparaturkosten   nicht   beim   Finanzamt   geltend   machen.   Denn   mit   der   Entfernungspauschale   sind auch   alle   außergewöhnlichen   Kosten   abgegolten,   entschied   der   Bundesfinanzhof   in   München.   Für die    Reparaturkosten    müssen    die    Arbeitnehmer    selber    aufkommen,    weil    ein    Schaden    wegen falschtankens absehbar ist. (Az.: VI R 29/13) Auch   Radfahrer   müssen   sich   an   die   Verkehrsregeln   halten,   auch   wenn   sie   den   Fahrradweg benutzen.  Radfahrer : Vorsicht Vorfahrt.   Ein   Radfahrer   oder   Radfahrerin,   die   unter   Missachtung   der   Vorfahrt   eines   Pkw   links   abbiegt   und dann   mit   dem   Pkw   kollidiert,   muss   Schadensersatz   und   Schmerzensgeld   an   den Autofahrer   zahlen. Im   aktuellen   Fall   befuhr   ein   Autofahrer   die   Straße   stadteinwärts.   Eine   Radfahrerin   befuhr   die gegenüber   liegende   Fahrbahnseite   stadtauswärts.   Bei   dem   Versuch   der   Radfahrerin,   mit   ihrem Rad    links    ab    zu    biegen,    kam    es    zur    Kollision    mit    dem    Pkw    des    Klägers.    Dabei    wurde    die Radfahrerin    gegen    die    Windschutzscheibe    des    Pkw    geschleudert    und    erheblich    verletzt.    Die Haftpflichtversicherung   wollte   nur   50%   des   Schadens   übernehmen.   Der   Autofahrer   klagte   auf   die vollständige   Übernahme.   Das   Landgericht   gab   der   Klage   weitgehend   statt,   denn   aus   Sicht   des Gerichts   war   die   Radfahrerin   für   den   Unfall   allein   verantwortlich.   Während   sie   unter   Missachtung der   Vorfahrt   des   Pkw   links   abgebogen   sei,   habe   kein   Verkehrsverstoß   des   Autofahrers   festgestellt werden können. (OLG Oldenburg, AZ.: 1 U 19/14)
Alles   was   der   Bundesgerichtshof   entscheidet,   an   das   müssen   sich   alle   anderen   Gerichte   halten. Diese    sogenannte    eiserne    Regel    hat    bestand.    Nachfolgend    nun    einige    Urteile    die    das Bundesgericht gefällt hat.
Wichtige Urteile für den Verbraucher