Der
Hund
ist
sprichwörtlich
der
beste
Freund
des
Menschen
und
wohl
deshalb
auch
das
beliebteste
Haustier
unter
Deutschen.
Laut
dem
Verband
für
das
Deutsche
Hundewesen
(VDH)
gibt
es
rund
10
Millionen
Hundebesitzer
in
Deutschland
–
da
bleibt
es
nicht
aus,
dass
auch
sie
sich
ab
und
zu
in
Gerichtssälen
wiedertreffen.
Wir
klären
Sie
über
die
wichtigsten
Gesetzgebungen
rund
um
Ihren
Vierbeiner auf.
Gesetze rund um Ihren Hund
Hunde
können
in
verschiedensten
Rechtsfragen
zum
Thema
werden.
Deshalb
finden
sich
in
den
verschiedensten
Gesetzesbüchern
Bestimmungen,
die
Sie
als
Hundebesitzer
zu
beachten
haben.
Zum
Beispiel
gibt
es
Regelungen
im
Umweltrecht,
Tierschutzrecht
aber
auch
im
allgemeinen
Strafgesetzbuch.
Wichtig
ist
also,
dass
Sie
sich
im
Klaren
darüber
sind,
in
welchen
Bereich
Ihr
Anliegen
fällt,
um
die
richtigen
Informationen
zu
finden.
Wir
geben
Ihnen
einen
Überblick
zu
den
wichtigsten
Feldern.
Meistens
sind
Hundebesitzer
in
der
Pflicht
die
Hinterlassenschaften
ihrer
Hunde
zu
entfernen. (Quelle: Thinkstock by Getty-Images)
Gesetze
zur
Haltung
von
Hunden
sind
Ländersache
Wie
sieht
es
mit
den
Exkrementen
der
Vierbeiner
aus
–
ist
man
als
Hundehalter
verpflichtet
sie
zu
entfernen?
Ja,
in
den
meisten
Fällen
schon.
Dennoch
sind
solche
Regelungen,
die
die
Haltung
eines
Hundes
betreffen,
eine
Sache
des
Bundeslandes,
in
dem
Sie
sich
befinden
und
können
sogar
von
Gemeinde
zu
Gemeinde verschieden geregelt sein.
Dazu
gehören
zum
Beispiel
auch
Gesetze
zur
Leinenpflicht
oder
die
Einstufung
der
Hunderassen
nach
Gefährlichkeit.
Diese
entscheiden
nämlich
die
jeweiligen
Bundesländer.
So
ist
es
zum
Beispiel
in
Baden
Württemberg
und
Bayern
erlaubt,
Hunde
frei
laufen
zu
lassen;
dagegen
müssen
Hunde
in
Berlin
oder
Brandenburg
an
der
Leine
geführt
werden.
Bremen
hat
zwischen
Mitte
März
und
Mitte
Juli
eine
sogenannte
Schonfrist
eingeführt,
in der Hunde nicht frei herumlaufen können.
Bezüglich
der
Rassenlisten,
auf
denen
vermerkt
ist,
welche
Hunderassen
als
gefährlich
gelten,
unterscheiden
sich
die
Bundesländer
ebenfalls.
Bayern führt momentan die längste Liste.
Auch
bei
der
Höhe
der
Hundesteuer
kommt
es
auf
die
Regelungen
innerhalb
der
Kommunen
und
Gemeinden
an.
Daher
sollten
Sie
sich
genauer
zu
den
Gesetzgebungen
in
ihrem
Bundesland
informieren.
Auf
der
Seite
des
VDH
www.vdh.de/
finden
Sie
hierzu
Links
zu
den
einzelnen Internetseiten der Bundesländer.
Bisswunde – was nun?
Anders
ist
es,
wenn
es
um
bundesweite
Anliegen
geht,
so
zum
Beispiel
im
Bereich
des
Strafrechts.
Beim
Gassi
gehen
begegnen
Sie
als
Hundebesitzer
häufiger
anderen
Hunden
und
deren
Herrchen.
Manchmal
kommt
es
zu
Kämpfen
zwischen
den
Hunden,
bei
denen
Tiere
oder
sogar
deren
Besitzer
verletzt
werden.
Gesetzlich
ist
es
geregelt,
dass
Sie
haften
müssen,
falls
Ihr
Hund
ein
anderes
Tier
oder
eine
Person
verletzt.
Beißt
ein
Hund
einen
Menschen,
kann
der
Hundehalter
wegen
Körperverletzung
bestraft
werden.
Bei
der
Verletzung
eines
anderen
Tieres
gilt
der
Vorfall
als
Sachschaden.
In
beiden
Fällen
ist
der
Hundebesitzer
schadensersatzpflichtig
(§
833
Bürgerliches
Gesetzbuch).
Über den Hund gestolpert
Ähnlich
ist
es,
wenn
der
Hund
nur
indirekt
die
Ursache
für
eine
Verletzung
ist.
Stolpert
man
zum
Beispiel
über
den
Hund
des
Friseurs,
weil
dieser
sich
im
Eingangsbereich
breit
gemacht
hat,
ist
auch
hier
das
Frauchen
oder
Herrchen
in
der
Pflicht.
Laut
einer
Rechtsschutzversicherung
muss
der
Hundehalter
bei
einer
Verletzung
des
Kunden
für
ein
Schmerzensgeld
zahlen
oder
Schadensersatz leisten (Az. 19 U 96/12).
Bello in der Rechtssprechung - Hier ein Auszug